Download der AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anzeichnen der Bohrungen und Sägeschnitte

Das Anzeichnen der Bohrungen und Sägeschnitte hat bauseits zu erfolgen. Desweiteren sind alle erforderlichen Maße genau anzugeben.

Für Schäden sowie Folgeschäden, die sich aus fehlenden oder fehlerhaften Angaben ergeben, wird keine Haftung übernommen; diese sind voll vom Auftraggeber zu tragen.

Bauseits sind vorsorgende Maßnahmen zur Vermeidung von Wasserschäden zu treffen. Für Wasserschäden und deren Folgen kann vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen werden. Desweiteren sind Wand- und Bodenbeläge aller Art sowie Einrichtungsgegenstände bauseits zu entfernen oder zu schützen.

2. Stahlschnitte

Für Querschnitte ab 16 mm Ø und für Längsschnitte über 2 cm² sind Zuschläge i.H.v. € 2,- pro cm² zu entrichten.

3. Strom- und Wasseranschluss

Strom: 32 Ampere

Wasser: mindestens 2 bar Druck

Erforderliche Energie sowie Wasseranschluss sind bis max. 50 m Entfernung vom Einsatzort bereit zu stellen.

4. Gerüststellung

Bei Überschreitung einer Arbeitshöhe von 3 m ist bauseits ein Gerüst inkl. Auf- und Abbau und evtl. erforderlicher Sicherheitsüberprüfungen zu stellen.

5. An- und Abfahrt mit Baustelleneinrichtung

Siehe gesonderte Preislisten

6. Rechnungslegung

Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen (ab Rechnungsdatum) ohne Abzug zu begleichen.

Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen (ab Rechnungsdatum) werden 3% Skonto gewährt.

7. Regelwerk

Dieses Regelwerk ist sowohl bei schriftlichen als auch bei mündlichen Bestellungen verbindlich.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 86551 Aichach